Triebköpfe

Als Basisfahrzeug oder Triebkopf für die TBZ-Niederrahmenfahrwerke können frontgetriebene Zugfahrzeuge nahezu aller gängigen Hersteller verwendet werden. Ausstattung und Motorisierung können aus dem Angebot der jeweiligen Fahrzeughersteller nahezu frei gewählt werden.

In der Regel kommen hierbei Basisfahrzeuge mit einem maximalen zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3.500 kg zum Einsatz. Diese dürfen entsprechend mit einer aktuellen Fahrerlaubnis der Klasse B gefahren werden. Auf Wunsch können die Fahrzeuge für eine höhere Zuladung aber auch bis 4.900 kg zulässigem Gesamtgewicht konzipiert werden.

Selbstverständlich bieten wir auch Fahrzeuge mit rein elektrischem Antrieb an. Alle Fahrzeuge entstehen in enger Zusammenarbeit und mit Um- oder Aufbaugenehmigung der jeweiligen Hersteller.

 

Fahrgestelle

Die Fahrgestelle und Aufbauten werden konstruktiv in drei Größenkategorien unterteilt:
S – für Aufbauten bis 3,3 m Länge, M – für Aufbauten bis 4,4 m Länge, L – für Aufbauten bis 5,3 m Länge.

Allen Aufbauten gemein ist das TBZ-Leichtbau-Niederrahmenchassis aus Aluminium. Dieses ist nicht nur die Grundlage für ein geringes Fahrzeuggewicht und eine entsprechend hohe Zuladung. Ebenso ermöglicht dieses Chassis auch eine sehr flache Bauform. Durch den entsprechend tief liegenden Boden wird der nutzbare Raum maximiert und die Beladung des Fahrzeuges deutlich erleichtert.

 

Tandem-Absenkachse

Die Tandemachse ist in einer absenkbaren und einer starren /  nicht absenkbaren Ausführung erhältlich. Durch die 13-Zoll-Räder haben diese Achsen generell eine sehr geringe Bauhöhe, wodurch die Vorteile der niedrigen Chassiskonstruktion voll ausgenutzt werden können.

Bereits mit der starren Ausführung befindet sich der Boden des Fahrzeuges nur zwischen 65 und 70 cm über der Straße. Mit der absenkbaren Achse kann der Boden und somit bzw. die Ladekante um weitere 20 cm abgesenkt werden. Dadurch wird die Beladung des Fahrzeuges vor allem mit rollbaren Gütern oder Behältern erheblich erleichtert.

Beide Tandemachsen bieten vor allem auf längeren Strecken eine sehr gute Fahrstabilität. Die Achsen sind technisch eine Doppelachse, die jedoch einen Achsabstand von unter einem Meter hat. Dadurch werden sie rechtlich als nur eine Achse gewertet. Entsprechend können diese Fahrzeuge mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B gefahren werden.

Weiterhin gibt es bei diesen Achsen auch noch die Möglichkeit, das Fahrzeug auf bis zu 4.900 kg zulässiges Gesamtgewicht auszulegen und damit die Nutzlast noch einmal deutlich zu erhöhen. Dann ist für den Betrieb jedoch ein Führerschein der Klasse C1 oder höher erforderlich.

 

Ultra-Light-Achse

Die Ultra-Light-Achse ist eine luftgefederte Achse für Fahrzeuge mit Niederrahmenchassis und einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3.500 kg. Sie ist als Einzelachse konzipiert und mit 13-Zoll-Zwillingsbereifung ausgestattet.

Die Luftfederung ermöglicht es, die Fahrzeughöhe unabhängig vom Beladungszustand immer konstant zu halten. Dadurch und durch das feine Ansprechverhalten der Federung wird der Fahrkomfort erheblich verbessert. Ein weiterer Unterschied zur Tandemachse ist die noch bessere Wendigkeit der Fahrzeuge mit der Ultra-Light-Einzelachse. Dies kann vor allem in engen städtischen Umfeldern von Vorteil sein und reduziert dort auch den Reifenverschleiß deutlich.

Die Ultra-Light-Achse ist etwas leichter als die Tandemachse und ermöglicht somit eine noch höhere Zuladung. Durch die Luftfederung können auch diese Fahrzeuge zur leichteren Beladung abgesenkt werden.